Wat?
Ein Impressum? Ehrlich? Klar – weil ihr damit zeigt, dass ihr hinter Eurer Schülerzeitung steht, mit Euren guten Namen.
Das Impressum ist vorgeschrieben und nennt die Verantwortlichen sowie Kontaktmöglichkeiten. So haltet ihr es wie die Profis großer Zeitungen.
Impressum: Was soll das bringen?
Platz für ein Impressum ist so ziemlich das Letzte, was ihr auf Eurem knappen Platz einplanen wollt, richtig? Ohne geht es allerdings nicht. Wir sagen Euch, warum:
Rechtliche Anforderungen: Ein Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben. Es nennt die Verantwortlichen und erfüllt damit Transparenzanforderungen.
Kontaktmöglichkeiten: Das Impressum bietet Lesern und möglichen Anzeigenkunden klare Informationen darüber, wie sie mit den Verantwortlichen der Schülerzeitung in Kontakt treten können. Das fördert die Kommunikation und das Vertrauen.
Urheberrechtliche Aspekte: Das Impressum gibt Auskunft über die Verantwortlichen für die redaktionellen Inhalte. Bei einer Urheberrechtsverletzung könnten sich Geschädigte an diese Person wenden.
Das muss unbedingt im Impressum enthalten sein:
- Die vollständige Adresse der Schülerzeitung und der Verantwortlichen
- Die Redaktionsleitung: Dafür steht die Abkürzung V.i.S.d.P. (verantwortlich im Sinne des Presserechts)
- Falls die Schülerzeitung von einer (Schüler-)Firma oder einem Verein herausgegeben wird, gehören diese Angaben ebenfalls ins Impressum.
Diese Informationen im Impressum sind einerseits gesetzliche Pflicht. Zum anderen schaffen sie ein professionelles und vertrauenswürdiges Image. Seht das Impressum einfach als formale Visitenkarte. 😉